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Asien
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Afghanistan - Armenien - Aserbaidschan - Bahrain - Bangladesch - Bhutan - Birma - Brunei - China - Georgien - Hong Kong - Indien - Indonesien - Irak - Iran - Israel - Japan - Jemen - Jordanien - Kambodscha - Kasachstan - Katar - Kirgisistan - Korea (Nord) - Korea (Süd) - Kuwait- Libanon - Laos - Macau - Malaysia - Malediven - Mongolei - Myanmar - Nepal - Nordkorea - Oman - Pakistan - Philippinen - Qatar - Saudi Arabien - Singapur - Sri Lanka - Südkorea - Syrien - Taiwan - Tadschikistan - Thailand - Timor-Leste - Turkmenistan - Usbekistan - Vereinigte Arabische Emirate/VAE - Vietnam - Yemen
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Afghanistan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
Tabakwaren und alkoholische Getränke für den persönlichen Gebrauch Für die Einfuhr von Parfüm gibt es keine Mengenbegrenzung
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Armenien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
400 Zigaretten 2 Liter oder eine Flasche Spirituosen (unabhängig davon der Liter die der Flasche enthalten sind) 5 kg Parfüm bis zu einem Wert von 500 US$ (US Dollar) 5 kg persönliche Gegenstände bis zu einem Wert von 500 US$ (US Dollar)
Anmerkung: Bei der Einreise müssen alle Gegenstände deklariert werden, damit es bei der Ausfuhr nicht zu Problemen kommt.
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Aserbaidschan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
1000 Zigaretten oder 1000 g andere Tabakerzeugnisse 1,5 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein Parfüm für den persönlichen Gebrauch Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 US$ (US Dollar)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 16 Jahre! Bei Einreise ins Land müssen Touristen auf einem Zollformular Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, Wertgegenstände und Fremdwährungen deklarieren. Das Formular ist bis zur Ausreise aufzuheben.
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Bahrain
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten und 50 Zigarren und 250 g Tabak in geöffneter Verpackung für den persönlichen Bedarf 1 Liter Wein oder Spirituosen und 6 Dosen Bier 227 g Parfüm Geschenke im Wert von bis zu 250 BD (Bahrain Dinar)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre! Alkoholische Getränke dürfen nur von Nicht-Muslime ins Land eingeführt werden!
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Bangladesch
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 227 g Tabak 2 Flaschen Alkohol (nur für Nicht-Muslime und Touristen) 285 ml Parfüm Geschenke im Wert von bis zu 500 Tk (Taka)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre! Das bei der Einreise ausgestellte Zollformular muss unbedingt bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
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Bhutan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
Gegenstände für den persönlichen Bedarf 2 Liter Spirituosen berufliche Ausrüstung elektronische Geräte für den persönlichen Bedarf
Anmerkung: Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bis zur Ausreise aufgehoben werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände einschließlich Pflanzen und Erde vermerkt werden.
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Brunei
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 227 g Tabakwaren; 1,14 Liter Spirituosen oder 1,14 Liter Wein 380 ml Parfüm und Eau de Toilette, wobei der Anteil an Parfüm nur ein Viertel der Gesamtmenge sein darf
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 17 Jahre!
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China
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Reisende, die bis zu 6 Monate im Land bleiben, können folgende Artikel zollfrei nach China einführen:
400 Zigaretten 2 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 Liter) Parfüm für den persönlichen Gebrauch
Reisende, die länger als 6 Monate im Land bleiben, dürfen folgende Artikel zollfrei einführen:
600 Zigaretten 4 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 Liter) Parfüm für den persönlichen Gebrauch
Anmerkung: Bei der Einreise müssen alle Wertgegenstände (Kameras, Uhren, Schmuck, Antiquitäten usw.) deklariert werden. Die Kopie dieser Deklaration muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Drogenbesitz wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet, auf Drogenhandel steht die Todesstrafe. Zollbeamte können CDs, Zeitschriften und Bücher beschlagnahmen und auf politisches, religiöses oder pornographisches Material hin untersuchen.
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Georgien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten 3 Liter Wein oder 10 Liter Bier persönliche Gegenstände bis zu einem Gesamtgewicht von 100 kg (wiegt eine Sorte von Ware mehr als 20 kg, muss sie verzollt werden)
Anmerkung: Alle Wertgegenstände (z. B. Schmuck, Kameras, Computer) sollten bei der Einreise deklariert werden. Kunstgegenstände können nur mit einer Exporterlaubnis eingeführt werden.
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Hong Kong
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Zollfrei eingeführt werden darf:
19 Zigaretten oder 25g Zigarren oder 25g Tabak (seit 01.08.2010) 1 Liter Wein oder Spirituosen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 18 Jahre! Antibiotika dürfen nur mit Rezept und für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Die Einfuhr von Tieren ist strengen Regelungen unterworfen. Informationen und Sondergenehmigungen sind erhältlich beim Amt für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz, Canton Road, Government Office, 393 Canton Road, Kowloon.
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Indien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Flasche (0,95 Liter) alkoholische Getränke 56 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Artikel für den persönlichen Bedarf oder Geschenke bis zum Wert von 4.000 Rs (Indische Rupie) von Personen ausländischer Abstammung oder 3000-12.000 Rs als indischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsland
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 17 Jahre! Hochwertige Gegenstände wie z.B. Videokameras müssen bei der Einreise deklariert werden. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bereits beim Besitz von kleinen Mengen (auch Haschisch) mit drakonischen Haftstrafen geahndet. Bei Verstößen gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
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Indonesien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 g Tabak 1 Liter alkoholische Getränke Parfüm für den persönlichen Gebrauch Geschenke bis zu einem Wert von 250 US$ (US Dollar) pro Passagier oder 1.000 US$ (US Dollar) pro Familie.
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre!
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Irak
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Hinweis Derzeit sind keine aktuellen Duty-Free Bestimmungen zu dem Reiseland Irak erhältlich.
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Iran
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Zollfrei eingeführt werden darf:
Zigaretten für den persönlichen Bedarf Parfüm für den persönlichen Bedarf Geschenke, deren Zollabgaben 80 US$ (US Dollar) nicht übersteigen
Anmerkung: Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.
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Israel
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Zollfrei eingeführt werden darf:
250 Zigaretten oder 250 g Tabakwaren 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein 250 ml Parfüm oder Eau de Cologne Geschenke bis zum Wert von 125 US$ (US Dollar)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 18 Jahre!
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Japan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak 3 Flaschen Spirituosen (jeweils ca. 0,75 Liter) 56 ml Parfüm Geschenke bis zu einem Wert von 200.000 ¥ (YEN)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 20 Jahre!
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Jemen
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Zollfrei eingeführt werden darf:
600 Zigaretten oder 60 Zigarren oder 454 g Tabak 2 Flaschen alkoholische Getränke (nur Ausländer, die ihren Wohnsitz nicht in Jemen haben) 1 Flasche Parfüm oder Eau de Toilette 350 g Goldschmuck (nur Frauen) Geschenke bis zu einem Wert von 100.000 Rl (Jemen-Rial)
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Jordanien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Pfeifentabak 1 Liter Wein oder Spirituosen 1-2 geöffnete Flakons Parfüm Geschenke bis zu einem Wert von 50 JD (Jordanischer Dollar)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre!
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Kambodscha
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Zollfrei eingeführt werden darf:
Tabakwaren und Alkoholika für den persönlichen Bedarf.
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Kasachstan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
1000 Zigaretten oder 1000 g Tabakwaren 2 Liter Alkoholische Getränke oder Wein Parfüm für den persönlichen Bedarf Geschenke bis zu einem Wert von 500 US$ (US Dollar)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 16Jahre! Bei der Einreise muss eine Zollerklärung ausgefüllt werden, die bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Auf diesem Formular vermerkt man alle persönlichen Gegenstände einschließlich Wertsachen und Währungen. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten sehr lange dauern.
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Katar
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Zollfrei eingeführt werden darf:
Tabak und Parfüm für den persönlichen Gebrauch
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Kirgisistan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
1000 Zigaretten oder 1000 g Tabakprodukte 1,5 Liter alkoholische Getränke und 2 Liter Wein Parfüm für den persönlichen Bedarf
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre! Bei der Einreise müssen Touristen ein Zollerklärungsformular ausfüllen, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Dies berechtigt zur Einfuhr von Gegenständen für den persönlichen Bedarf, einschl. Währungen und Wertsachen, die auf dem Formular aufgeführt werden müssen. Die Zollabfertigung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Korea (Nord)
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Hinweis Derzeit sind keine aktuellen Duty-Free Bestimmungen zu dem Reiseland Nord Korea erhältlich.
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Korea (Süd)
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakprodukte 1 Liter alkoholische Getränke 57 ml Parfüm Geschenke bis zum Wert von 400.000 ₩ (Won) Alle Wertsachen müssen bei der Einreise deklariert werden
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren beträgt 20 Jahre und für Alkohol beträgt 21 Jahre!
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Kuwait
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Zollfrei eingeführt werden darf:
500 Zigaretten oder 908 g Tabak
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Libanon
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Zollfrei eingeführt werden darf:
800 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 1 kg Tabak 2 Liter Champagner oder Whisky oder Cognac oder 4 Liter andere alkoholische Getränke 100g Parfüm und 1 Liter Eau de Cologne Persönliche, nicht für kommerziellen Gebrauch bestimmte Gegenstände im Wert von bis zu 2.000.000 L£ (Libanesische Pfund)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 19 Jahre!
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Laos
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Zollfrei eingeführt werden darf (nur aus Nichtangrenzenden Ländern):
500 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak 1 Flasche Spirituosen und 2 Flaschen Wein bis zu 500 g Schmuck
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Macau
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Wein 1 Liter Spirituosen 1 Kamera und 5 Rollen Film 1 Filmkamera und 2 Filme 1 Videorekorder 1 Fernglas 1 Musikinstrument 1 Plattenspieler und 10 Schallplatten 1 Radio 1 Kassettenrekorder 1 Schreibmaschine 1 Computer Kleidung, Schmuck und Sportausrüstung für den persönlichen Bedarf außerdem Waren im Wert von bis zu 10.000 Pat (Pataca)
Anmerkung: Da die Ein- und Ausreise in den meisten Fällen über Hongkong erfolgt, müssen die folgenden gültigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen beachtet werden:
Hongkong
Zollfrei eingeführt werden darf: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Wein oder Spirituosen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 18 Jahre! Antibiotika dürfen nur mit Rezept und für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Die Einfuhr von Tieren ist strengen Regelungen unterworfen. Informationen und Sondergenehmigungen sind erhältlich beim Amt für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz, Canton Road, Government Office, 393 Canton Road, Kowloon.
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Malaysia
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 g Tabak 1 Liter Spirituosen, Wein oder Likör geöffnete Produkte für die Körperpflege (z.B. Parfüm, Kosmetika) bis zu einem Wert von 200 RM (Ringgit) 100 Stück Streichhölzer 3 Teile neu gekaufter Kleidung 1 Paar neue Schuhe jeweils ein Exemplar batteriebetriebener Geräte für die Körperpflege zollpflichtige Nahrungsmittel bis zum Gesamtwert von 75 RM (Ringgit) Geschenke bis zum Gesamtwert von 200 RM (Ringgit)
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Malediven
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Zollfrei eingeführt werden darf:
Eine angemessene Menge an Zigaretten, Zigarren und Tabak für den persönlichen Bedarf eine angemessene Menge an Geschenken
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Mongolei
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten, 50 Zigarren und 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein und 3 Liter Bier Waren im Gesamtwert von bis zu 1.000 US$ (US Dollar)
Anmerkung: Bei der Einreise muss von jedem Besucher ein Zollformular ausgefüllt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt wird.
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Myanmar (Birma)
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 227 g Tabak 1,14 Liter Spirituosen 570 ml Parfüm oder Eau de Toilette
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Nepal
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Zollfrei eingeführt werden darf:
100 Zigaretten oder eine entsprechende Menge anderer Tabakwaren 1,14 Liter alkoholische Getränke Parfüm für den persönlichen Bedarf
Anmerkung: Das gesamte Gepäck muss bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Man darf nur eine begrenzte Anzahl Kameras, Videos und elektronischer Geräte einführen. Diese werden oft im Visum vermerkt. Gegenstände von archäologischer oder historischer Bedeutung (älter als 100 Jahre) dürfen nicht exportiert werden. Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten ist die Zustimmung des Amtes für Archäologie erforderlich.
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Oman
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Zollfrei eingeführt werden darf:
2 Liter bzw. 2 Flaschen alkoholische Getränke pro Familie (nur Nicht-Moslems)* 8 Videokassetten für den persönlichen Gebrauch
Anmerkung: *Bei Nichteinhaltung muss mit einer Strafe von 5 OR (Omani-Rial) und der Beschlagnahme der Waren gerechnet werden
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Pakistan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 227 g Tabak 250 ml Parfüm und Eau de Toilette Geschenke bis zu einem Wert von 2000 Re (Pakistanische Rupie)
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Philippinen
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Zollfrei eingeführt werden darf:
400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak 2 Flaschen alkoholische Getränke (davon darf keine über 1 Liter betragen)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre!
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Saudi Arabien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
600 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak Parfüm für den persönlichen Bedarf Zuchtperlen für den persönlichen Bedarf
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Singapur
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Zollfrei eingeführt werden darf:
1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein und 1 Liter Bier
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre!
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Sri Lanka
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 2 Flaschen Wein und 1,5 Liter Spirituosen 56,7 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Souvenirs bis zum Wert von 250 US$
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre! Edelmetalle wie Gold, Platin und Silber sowie Schmuckstücke müssen bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzlich sollten wertvolle Gegenstände bei der Einreise deklariert werden, um eine problemlose Wiederausfuhr zu garantieren.
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Syrien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 50 Zigarillos oder 250 g Tabak 570 ml alkoholische Getränke 30 g Parfüm und 500 ml Creme/Lotion und 500 ml Eau de Cologne für den persönlichen Gebrauch Geschenke bis zum Wert von 250 S£ (Syrische Lira oder Syrische Pfund)
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Taiwan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 454 g Tabak 1 Liter alkoholische Getränke Parfüm für den persönlichen Bedarf Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Wert von bis zu 20.000 NT$ (Neuer Taiwan Dollar) bzw. 10.000 NT$ für Personen unter 20 Jahren
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 20 Jahre!
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Tadschikistan
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Hinweis Derzeit sind keine aktuellen Duty-Free Bestimmungen zu dem Reiseland Tadschikistan erhältlich.
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Thailand
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 250 g Zigarren oder gleiches Gewicht in Tabak 1 Liter Wein oder Spirituosen 1 Kamera mit bis zu 5 Rollen Film oder 1 Videokamera mit bis zu 3 Filmen bzw. Filmkassetten.
Anmerkung: Übersteigen die einzuführenden Waren einen Gesamtwert von 20.000 BT (Baht) pro Person, müssen sie deklariert werden.
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Timor-Leste
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Hinweis Derzeit sind keine aktuellen Duty-Free Bestimmungen zu dem Reiseland Timor-Leste erhältlich
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Turkmenistan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 200 g Tabakwaren 2 Liter alkoholische Getränke andere Waren für den persönlichen Bedarf.
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren beträgt 17 Jahre und von Alkohol beträgt 22 Jahre! Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
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Usbekistan
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Zollfrei eingeführt werden darf:
1000 Zigaretten oder 1 kg Tabakwaren 1,5 Liter alkoholische Getränke und 2 Liter Wein Parfüm für den persönlichen Gebrauch Waren bis zum Gesamtwert von 10.000 US$ (US Dollar)
Anmerkung: Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
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Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
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Zollfrei eingeführt werden darf:
400 Zigaretten und Zigarren im Wert von 3000 Dhs (VAE-Dirham) und 2 kg Tabak 4 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) und 24 Dosen Bier (aber nur Nicht-Muslime mit einem Mindestalter von über 18 Jahren) Parfüm für den persönlichen Bedarf
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Vietnam
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Zollfrei eingeführt werden darf:
400 g Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak 1,5 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) und 2 Liter alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%) und 3 Liter andere alkoholische Getränke 5 kg Kaffee und 3 kg Tee Parfüm für den persönlichen Bedarf andere Waren im Gesamtwert von maximal 5 Millionen VND (Đồng)
Anmerkung: Bei der Einreise müssen zwei Zollerklärungen ausgefüllt werden, die man bis zur Ausreise aufbewahren sollte.
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