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Europa
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Albanien - Andorra - Belarus - Belgien - Bosnien-Herzegowina - Bulgarien - Deutschland - Dänemark - Estland - Finnland - Frankreich - Gibraltar - Griechenland - Großbritannien und Nordirland - Irland - Island - Italien - Kroatien - Lettland - Liechtenstein - Litauen - Luxemburg - Malta - Mazedonien - Moldawien - Monaco - Montenegro - Niederlande - Nordirland und Großbritannien - Norwegen - Österreich/Oesterreich - Polen - Portugal - Rumänien - Russische Föderation - San Marino - Schweden - Schweiz - Serbien - Slowakische Republik - Slowenien - Spanien - Tschechische Republik - Türkei - Ukraine - Ungarn - Vatikanstadt - Weissrussland - Zypern
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Albanien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Tabak 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein 250 ml Eau de Toilette oder 50 g Parfüm
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Andorra
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ist zollfreies Gebiet. Es gelten folgende (französische und spanische) Einfuhrbestimmungen, da die Einreise nach Andorra über diese Länder erfolgt. Kunstgegenstände aller Art benötigen eine Ausfuhrgenehmigung.
Frankreich
Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke und Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakte 100 g Tee oder 40 g Teeextrakte 250 g Kaviar 2 kg Fisch 1 kg tierische Produkte andere Waren: Personen ab 15 Jahren einen Wert von bis zu 175 € / Personen bis 15 Jahren einen Wert von bis zu 90 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
Spanien
Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 250 ml Eau de Toilette und 50 g Parfüm 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt Geschenke im Wert von 175 € pro Erwachsenen bzw. 90 € bei Person unter 15 Jahren
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre! Das Mindestalter zur Einfuhr von Kaffee oder Tee beträgt 15 Jahre.
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Belgien
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 22% Alkoholgehalt) 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee 100 g Tee andere Artikel bis zu einem Gesamtwert von 175 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre! Das Mindestalter zur Einfuhr von Kaffee beträgt 15 Jahre!
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Bosnien-Herzegowina
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 20 Zigarren oder 200 g Tabak 1 Liter alkoholische Getränke 1 Flakon Parfüm Geschenke im Wert von bis zu 76,70 €
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Bulgarien
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Zollfrei und ohne Altersbegrenzung eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein bis zu 50 g Parfüm und 100 g Eau de Toilette Geschenke bis zu einem angemessenem Geldwert Waren für den persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts
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Deutschland
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) oder Schaumwein und 2 Liter Tafelwein 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeauszüge 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 175 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre! Eingeführter Wein, der den Alkoholgehalt überschreitet, wird mit 16 % besteuert. Das Mindestalter zur Einfuhr von Kaffee beträgt 15 Jahre!
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Dänemark
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakprodukte 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) und Schaumwein und 2 Liter Tafelwein 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakt 100 g Tee oder 40 g Tee-Extrakte 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Geschenke bis zu einem Wert von 1.350 dkr (Dänische Krone)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre! Frische, unbearbeitete Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.
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Estland
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Wein oder 1 Liter alkoholische Getränke (über 22 % Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein Bier bis zum Wert von 175 € 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Medikamente für den persönlichen Gebrauch Andere Waren bis zu einem Wert von 175 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Finnland
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos (je 3 g) oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 l Tafelwein und 16 l Bier 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 50 g Parfüm und 250 g Eau de Toilette 1 kg Fleisch bzw. Fleischprodukte 1 kg Fisch 1 kg Milch- und Eierprodukte Schnittblumen (außer Chrysanthemen, Nelken außerhalb Europas und Orchideen aus Thailand) Geschenke bis zu einem Wert in Höhe von 175 € (einschließlich des importierten Bierwertes)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren beträgt 17 Jahre! Das Mindestalter zur Einfuhr von Spirituosen bis zu und über 22% beträgt 20 Jahre, dass Mindestalter zur Einfuhr von Wein beträgt 18 Jahre und das Mindestalter zur Einfuhr von Bier beträgt 18 Jahre! Das Mindestalter zur Einfuhr von Kaffee beträgt 15 Jahre!
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Frankreich
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke und Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakte 100 g Tee oder 40 g Teeextrakte 250 g Kaviar 2 kg Fisch 1 kg tierische Produkte andere Waren: Personen ab 15 Jahren einen Wert von bis zu 175 € / Personen bis 15 Jahren einen Wert von bis zu 90 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Gibraltar
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 200 g Tabak 1 Liter Spirituosen oder 2 Liter süße Weine (z.B. Portwein, Sherry) und Sekt und 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 0,25 g Eau de Toilette weitere Gegenstände in einem Wert von bis zu 32 Gib£ (Gibraltar Pfund) ´´ Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 17 Jahre!
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Griechenland
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak und 2 Liter Wein 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Dessertwein (bis zu 22% Alkoholgehalt) und Schaumwein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Geschenke bis zu einem Wert von 175 € bei Personen ab 15 Jahren und 90 € bei Personen unter 15 Jahren
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 16 Jahre! Ohne ausdrückliche Genehmigung der Archäologischen Gesellschaft in Athen ist es verboten, Antiquitäten aus Griechenland auszuführen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
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Großbritannien und Nordirland
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak und 2 l Tafelwein 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Schaum-/Likörweine 60 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Waren bis zu einem Wert von 145 £ (Britische Pfund)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Irland
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 22% Alkoholgehalt) einschließlich Sekt und 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Waren im Wert von höchstens 175 € für Personen ab 15 Jahren und 90 € für Reisende unter 15 Jahren (der Teil der angegebenen Summe dürfen 12 Liter Bier sein)
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Island
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein oder 1 Liter Spirituosen und 6 Flaschen Bier oder 1 Liter Wein und 6 Flaschen Bier oder 2,25 Liter Wein 3 kg Lebensmittel, die den Wert von 13.000 ikr (Isländische Krone) nicht übersteigen Kleidung und Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren beträgt 18 Jahre! Das Mindestalter zur Einfuhr von Alkohol beträgt 20 Jahre! Eine von einer tierärztlichen Behörde ausgestellte Bestätigung über die Desinfizierung aller mitgeführten Fischfanggeräte (inkl. Gummistiefel) muss vorgewiesen werden.
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Italien
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt Geschenke bis zu einem Wert von 175 € bei Personen über 15 Jahre und 90 € bei Personen unter 15 Jahren
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Kroatien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein 250 ml Eau de Toilette und 1 Flasche Parfüm
Anmerkung: Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung (z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte etc.) muss bei der Einreise deklariert werden. Reisende, die diese Gegenstände einführen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität über einen Reisepass verfügen. Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.
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Lettland
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt oder 2 Liter alkoholische Getränke und Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Medikamente für den persönlichen Bedarf andere Waren bis zu einem Wert von 175 €.
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre! Wertvolle Gegenstände wie Schmuck und Pelze sollten deklariert werden. Für Kunstgegenstände, die über 50 Jahre alt sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung der lettischen Behörden erforderlich.
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Liechtenstein
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 15% Alkoholgehalt) Geschenke bis zu einem Wert von 100 sFr (Schweizer Franken) sowie andere Waren im Wert bis zu 50 sFr (Schweizer Franken) (alkoholische Getränke und Tabakwaren sind nur in den oben angegebenen Mengen abgabenfrei)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Litauen
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke und Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Sekt oder 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 600 lt (Litas) pro Erwachsenen und 310 lt (Litas) pro Person unter 15 Jahren
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre!
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Luxemburg
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke und Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffe oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt andere Waren: Personen ab 15 Jahren einen Wert von bis zu 175 € / Personen bis 15 Jahren einen Wert von bis zu 90 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Malta
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen 60 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 75 Lm (Maltesische Lira)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre! Es wird empfohlen, größere elektrische Geräte (Videokamera, tragbarer Fernseher Videorekorder… etc.) bei der Einreise zu deklarieren, da man sonst unter Umständen Ausfuhrzoll bezahlen muss.
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Mazedonien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
1 Schachtel Zigaretten 1 Flasche eines alkoholischen Getränks Geschenke bis zu einem Gesamtwert von ca. 30,70 €
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Moldawien
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten 1 Liter Wein oder Spirituosen Parfüm für den persönlichen Bedarf
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre!
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Monaco
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke und Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakte 100 g Tee oder 40 g Teeextrakte 250 g Kaviar 2 kg Fisch 1 kg tierische Produkte andere Waren: Personen ab 15 Jahren einen Wert von bis zu 175 € / Personen bis 15 Jahren einen Wert von bis zu 90 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Montenegro
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 0,7 Liter Spirituosen (über 22 % Alkoholgehalt) und 1 Liter Wein 250 ml Eau de Toilette und Parfüm für den persönlichen Gebrauch persönliche Gebrauchsgegenstände (z.B. Schmuck und Kleidung, 2 Kameras, 1 Filmkamera, 1 Fernglas, 1 Fahrrad, 1 Musikinstrument, Zelt- und Sportausrüstung etc.)
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Niederlande
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen oder 2 Liter Sekt oder süßer Wein (z.B. Sherry, Portwein) und 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500g Kaffee oder 200g Kaffeeextrakt 100g Tee oder 40g Teeextrakt andere Artikel bis zu einem Gesamtwert von 175 €.
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre! Das Mindestalter zur Einfuhr von Kaffee beträgt 15 Jahre.
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Norwegen
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1.) Staatsbürger europäischer Länder sowie Reisende, die ihren Wohnsitz in Norwegen haben und sich 24 Std. oder länger außerhalb Norwegens aufgehalten haben:
200 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren und 200 Blatt Zigarettenpapier 1 Liter Spirituosen und 1,5 Liter Wein oder 3 Liter Wein und 2 Liter Bier oder 5 l Bier (aber nur wenn ausschließlich Bier eingeführt wird) eine kleine Menge Parfüm für den persönlichen Gebrauch; andere Artikel bis zu einem Wert von 1200 kr (Norwegische Krone)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren beträgt 17 Jahre und für Alkohol beträgt 19 Jahre!
2.) Staatsbürger nicht-europäischer Länder:
400 Zigaretten oder 500 g andere Tabakwaren und 200 Blatt Zigarettenpapier 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein oder 2 Liter Wein und 2 Liter Bier 50 g Parfüm und 0,5 Liter Eau de Cologne andere Artikel bis zu einem Wert von 3500 kr (Norwegische Krone)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren beträgt 18 Jahre und für Alkohol beträgt 19 Jahre!
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Österreich
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Schaumwein und 2 Liter Wein (kein Schaumwein) 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakt 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffe oder 200 g Kaffeeextrakte 100 g Tee oder 40 g Teeextrakte Geschenke bis zu einem Wert von 175 € pro Person.
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 18 Jahre! Die Zollfreiheit der Waren hat zur Bedingung, dass sie im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt werden.
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Polen
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen Kosmetika und Medikamente für den persönlichen Gebrauch Geschenke im Gegenwert von bis zu 175 €.
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Portugal
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 22% Alkoholgehalt) oder bis zu 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt Medikamente für den Eigenbedarf weitere Waren im Wert von bis zu 175 € bzw. 90 € bei Personen unter 15 Jahren
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 18 Jahre! Das Mindestalter zur Einfuhr von Kaffee beträgt 15 Jahre.
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Rumänien
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 200 g Tabakwaren 1 Liter Spirituosen und 4 Liter Wein oder Bier 200 g Kakao und 200 g Kaffee Parfüm, Souvenirs und Medikamente für den persönlichen Gebrauch 2 Kameras, 1 kleine Videokamera 1 Radio, 1 Fernsehapparat, 1 Kassettenrekorder, 1 Schreibmaschine Geschenke bis zu einem Wert von 175 €.
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Russische Föderation
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 500 g Tabakwaren 2 Liter alkoholische Getränke Parfüm für den persönlichen Gebrauch Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 65.000 R (Russische Rubel)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 18 Jahre! Das Mindestalter zur Einfuhr von Alkohol beträgt 21 Jahre!
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San Marino
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Zollunion mit Italien. Die Einfuhrbestimmungen für Italien lauten:
Italien
Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern): 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt Geschenke bis zu einem Wert von 175 € bei Personen über 15 Jahre und 90 € bei Personen unter 15 Jahren
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Schweden
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g andere Tabakerzeugnisse 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter süßer Wein (z.B. Port, Sherry) (bis zu 22% Alkoholgehalt) oder Schaumwein und 2 Liter Tafelwein andere Artikel bis zu einem Gesamtwert von 1700 Skr (Schwedische Krone) (importiertes Bier muss in den 1700 Skr (Schwedische Krone) enthalten sein)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren beträgt 18 Jahre und für Alkohol beträgt 20 Jahre!
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Schweiz
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 15% Alkoholgehalt) Geschenke bis zu einem Wert von 100 sFr (Schweizer Franken) sowie andere Waren im Wert bis zu 50 sFr (Schweizer Franken) (alkoholische Getränke und Tabakwaren sind nur in den oben angegebenen Mengen abgabenfrei)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Serbien
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Hinweis Derzeit sind keine aktuellen Duty-Free Bestimmungen zu dem Reiseland Serbien erhältlich.
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Slowakische Republik
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabakwaren 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein 50 g Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette Geschenke im Wert von bis zu 3000 Sk (Slowakische Kronen)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 18 Jahre!
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Slowenien
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein oder 1 Liter alkoholische Getränke (über 22 % Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 50 g Teeextrakt Medikamente für den persönlichen Bedarf andere Waren: Personen ab 15 Jahren einen Wert von bis zu 175 € / Personen bis 15 Jahren einen Wert von bis zu 90 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 17 Jahre!
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Spanien
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 250 ml Eau de Toilette und 50 g Parfüm 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt andere Waren: Personen ab 15 Jahren einen Wert von bis zu 175 € / Personen bis 15 Jahren einen Wert von bis zu 90 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre! Das Mindestalter zur Einfuhr von Kaffee oder Tee beträgt 15 Jahre.
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Tschechische Republik
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 1 Liter Alkohol (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 50 g Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette Geschenke bis zu einem Wert von 175 € bei Personen über 15 Jahren bzw. 90 € bei Personen unter 15 Jahren Lebensmittel, Obst, Medikamente und Blumen für den persönlichen Bedarf
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 18 Jahre!
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Türkei
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten und 50 Zigarren oder 200 g Tabak und 200 Stück Zigarettenpapiere oder 50 g Kautabak oder 200 g Pfeifentabak oder 200 g Schnupftabak (Anmerkung beachten!) 1 Liter oder eine 700 ml-Flasche Wein und/oder Spirituosen 5 Flaschen Parfüm (je 120 ml) Kaffee und Tee für den persönlichen Gebrauch Geschenke im Wert von bis zu 255,65 €; elektronische Geräte im Wert von bis zu 255,65 €
Anmerkung: Zusätzlich können bei der Einreise 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei im Duty-free-Shop gekauft werden. Nur bestimmte Artikel für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Eine vollständige Liste ist vom Generalkonsulat erhältlich. Ausländische Touristen sollten ihre Wertsachen bei der Einreise in ihrem Reisepass registrieren lassen, damit es später bei der Ausreise zu keinen Problemen kommt. Für spitze Instrumente und Waffen ist eine Einfuhrerlaubnis erforderlich. Die Einfuhr von Rauschgiften aller Art ist streng verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der illegale Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet wird. Die Einfuhr von mehr als einem Set Spielkarten ist verboten.
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Ukraine
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 g Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 € oder ein unteilbares Einzelteil bis zu 300 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Alkohol beträgt 20 Jahre! Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
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Ungarn
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein 50 g Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette andere Waren: Personen ab 15 Jahren einen Wert von bis zu 175 € / Personen bis 15 Jahren einen Wert von bis zu 90 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Vatikanstadt
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Zollfrei eingeführt werden darf (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt Geschenke bis zu einem Wert von 175 € bei Personen über 15 Jahre und 90 € bei Personen unter 15 Jahren
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
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Weissrussland
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Zollfrei eingeführt werden darf:
1000 Zigaretten oder 1000 g andere Tabakerzeugnisse 1,5 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein Parfüm für den persönlichen Gebrauch Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Wert von bis zu 10.000 US$ (US Dollar)
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von zollfreien Waren beträgt 16 Jahre!
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Zypern
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Zollfrei eingeführt werden darf:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter alkoholische Getränke und Spirituosen (bis zu 22% Alkoholgehalt) und 2 Liter Wein 0,06 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt Medikamente für den persönlichen Bedarf Geschenke bis zu einem Wert von 175 €
Anmerkung: Das Mindestalter zur Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol beträgt 17 Jahre!
Folgende Artikel können zollfrei über die grüne Linie zwischen dem Südteil Zyperns und dem Nordteil Zyperns mitgeführt werden:
40 Zigaretten 1 Liter Spirituosen Geschenke bis zu einem Wert von 100 €
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